§ 23 AngG; § 8 Abs. 2 der Dienst-, Bezugs- und Pensionsordnung für die Bediensteten der Kammern für Arbeiter und Angestellte Österreichs
Der OGH betont die Maßgeblichkeit des Gleichbehandlungsgebots bei der Beurteilung der Voraussetzungen für eine Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Abfertigungsbemessung im Anwendungsbereich der Dienst-, Bezugs- und Pensionsordnung für die Beschäftigen der Kammern für Arbeiter und Angestellte.