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Vertragsbedienstete

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 319 Heft 9 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Da Arzthonorare keinen Bestandteil des Monatsbezugs nach § 133 des Vorarlberger Landesbedienstetengesetzes darstellen, sind sie bei der Bemessung des Abfertigungsanspruchs nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen: § 133 des Vorarlberger Landesbedienstetengesetzes

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