Zusammenfassung: Der vorzeitige Austritt des Arbeitnehmers ist bei bloßer Ankündigung der konkursbedingten Einstellung der Gehaltszahlungen nicht gerechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 26 Z 2 AngG
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Zusammenfassung: Der vorzeitige Austritt des Arbeitnehmers ist bei bloßer Ankündigung der konkursbedingten Einstellung der Gehaltszahlungen nicht gerechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 26 Z 2 AngG
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