Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur ergänzenden Auslegung des Arbeitsvertrags nach dem hypothetischen Parteiwillen Stellung und erläutert, dass die Annahme einer Weiterbeschäftigung trotz Schließung der (einzigen) österreichischen Niederlassung des Arbeitgebers sinnwidrig wäre, sodass die ausgesprochene Kündigung Rechtsgültigkeit erlangt.
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB; § 20 AngG