Zusammenfassung: Der OGH erläutert, dass die Missachtung von Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht zwingend das Vorliegen eines groben Verschuldens indiziert.
Rechtsgrundlagen: § 213a Abs. 1 ASVG
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Zusammenfassung: Der OGH erläutert, dass die Missachtung von Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht zwingend das Vorliegen eines groben Verschuldens indiziert.
Rechtsgrundlagen: § 213a Abs. 1 ASVG
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