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Pensionsversicherung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 316 - 317 Heft 9 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Gesamtbemessungsgrundlage des § 125 GSVG ist nicht der Bemessungsgrundlage in § 139 Abs. 6 GSVG gleichzustellen.

Rechtsgrundlagen: § 125 GSVG; § 139 Abs. 6 GSVG; § 266 Abs. 18 GSVG

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