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Vertragsbedienstete

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 318 Heft 9 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Für die Auslegung des Begriffs des "Monatsbezugs" für die Vertragsbediensteten der Landeshauptstadt Klagenfurt ist § 138 Abs. 2 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes zugrunde zu legen, wonach Sonderzahlungen, Überstundenvergütungen oder Zuschläge keinen Bestandteil des Entgelts darstellen.

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