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Insolvenz und Insolvenzschutz

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 207 - 208 Heft 6 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: Verfahrenskosten, die im Zuge eines vom Arbeitgeber veranlassten Verfahrens zur Rückerstattung gesicherter Ansprüche des Arbeitnehmers entstehen, sind als notwendige Prozesskosten iSd § 1 Abs. 2 Z 4 IESG zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 2 Z 4 IESG

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