Zusammenfassung: Schadenersatzforderungen, die vor dem Arbeitsantritt begründet wurden, sind nicht vom Schutzbereich des § 1 Abs. 2 Z 2 IESG umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 1 _Abs. 2 Z 2 IESG; § 31 AngG
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Zusammenfassung: Schadenersatzforderungen, die vor dem Arbeitsantritt begründet wurden, sind nicht vom Schutzbereich des § 1 Abs. 2 Z 2 IESG umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 1 _Abs. 2 Z 2 IESG; § 31 AngG
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