§ 82 lit f GewO
Die verspätete Vorlage einer ärztlichen Krankmeldung ist nicht als beharrliche Verletzung der Dienstpflichten zu qualifizieren.
OGH 11.07.2001, 9 ObA 152/01w
§ 82 lit f GewO
Die verspätete Vorlage einer ärztlichen Krankmeldung ist nicht als beharrliche Verletzung der Dienstpflichten zu qualifizieren.
OGH 11.07.2001, 9 ObA 152/01w