§ 53a ASVG
Der Autor bespricht ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser die partielle Aufhebung des § 53a ASVG und der darin normierten verpflichtenden Entrichtung von Pauschalbeträgen zur Kranken- und Pensionsversicherung für geringfügige Beschäftigte unter der Voraussetzung der Überschreitung des Eineinhalbfachen der Geringfügigkeitsgrenze verfügte.