Zusammenfassung: Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsratsmitglied für die Anwesenheit und Mitwirkung bei einer Gewerkschaftsveranstaltung einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 39 Abs. 3 ArbVG; § 72 ArbVG; § 117 ArbVG; § 120 ArbVG