§ 120 ArbVG; § 121 ArbVG
Der OGH erläutert, dass eine einseitige Ruhestandsversetzung im Regelfall als Kündigung zu behandeln ist und nimmt zur gerichtlichen Einwilligung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds Stellung.
OGH 07.06.2001, 9 ObA 94/01s