Zusammenfassung: Die infolge der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit unterlassene Rückstellung eines Dienstfahrzeugs, das der Arbeitnehmer für die Heimfahrt verwenden kann; rechtfertigt keine Entlassung.
Rechtsgrundlagen: § 82 lit. f GewO
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Zusammenfassung: Die infolge der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit unterlassene Rückstellung eines Dienstfahrzeugs, das der Arbeitnehmer für die Heimfahrt verwenden kann; rechtfertigt keine Entlassung.
Rechtsgrundlagen: § 82 lit. f GewO
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