Zusammenfassung: Der Autor verweist auf eine auf das Konjunkturbelebungsgesetz 2002 rückführbare Rechtsänderung, wonach bei Erreichen des Mindestalters für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer vom Abzug der Arbeitslosenversicherungsbeiträge abzusehen ist. Müller legt dar, dass dies auch eine Entlastung für den Dienstgeber bewirkt, als damit auch die Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung und des Insolvenzausfallsgeldbeitrags aufgehoben wurde.