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Unfallversicherung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 351 Heft 10 v. 1.10.2002

Zusammenfassung: Privates Bildmaterial, das ein Lehrer für Anschauungszwecke in einer Schule verwendet, stellt kein Arbeitsgerät iSd Unfallversicherungsrechts dar.

Rechtsgrundlagen: § 175 Abs. 2 Z 5 ASVG

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