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Unfallversicherung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 350 - 351 Heft 10 v. 1.10.2002

Zusammenfassung: Die Einräumung einer Gesamt- oder Stützrente setzt eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit durch den neuen Arbeitsunfall voraus.

Rechtsgrundlagen: § 107 Abs. 1 B-KUVG; § 108 B-KUVG; § 209 Abs. 1 ASVG; § 210 ASVG

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