Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben die zwei Übertrittsmöglichkeiten im BMVG, das entweder die Übertragung der Altabfertigungsanwartschaft durch entsprechende Vereinbarung oder aber ein "Einfieren" der Altabfertigungsanwartschaftsrechte beim Arbeitgeber ermöglicht. Weiters erläutern sie die Rechtslage für den Fall des Übertritts mit kollektivvertraglichen Abfertigungsansprüchen, für unter dreijährige Beschäftigungsverhältnisse sowie für den Fall von Wiedereinstellungszusagen oder einem Dienstgeberwechsel im Konzern.