§ 73 Abs 1 ArbVG; § 74 ArbVG; § 93 ArbVG
Der OGH nimmt zum Zweck und zur Begründung eines Betriebsratsfonds Stellung, erläutert, dass auch ausgeschiedene Arbeitnehmer unter den Arbeitnehmerbegriff des § 93 ArbVG subsumiert werden können und fügt hinzu, dass sowohl eine "Sterbekasse" wie auch ein "Härtefonds" einen Bestandteil des Betriebsratsfonds bildet.