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Kündigung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2001, 270 - 271 Heft 8 v. 1.8.2001

§ 105 Abs 1 ArbVG

Der OGH erläutert, dass für die Information des Betriebsrats über eine geplante Kündigung keine Formvorschriften bestehen, betont aber das Erfordernis einer kollegialen Beschlussfassung im Betriebsrat, die weder durch eine schlüssige Zustimmung noch durch eine telefonische Abstimmung ersetzt werden kann.

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