§ 42 Abs 2 VBO 1995; § 48 Abs 2 VBO 1995
Das zweimalige eigenmächtige Quittieren des Nachtdienstes durch eine Pflegehelferin, um eine Tätigkeit als private Dolmetscherin auszuüben, rechtfertigt die Annahme des Verschuldens an der Kündigung.
OGH 20.12.2000, 9 ObA 264/00i