§ 26 Abs 9 NÖ VBG
Ein Zeitraum, in dem ein Dienstantritt wegen einer unzulässigen Entlassung durch den Arbeitgeber nicht möglich ist, kann nicht als Dienstverhinderung wegen Unfall oder Krankheit nach § 26 Abs 9 NÖ Gemeinde-VBG qualifiziert werden.
OGH 11.01.2001, 8 ObA 178/00k