§ 68 Abs 3 Z 4 ASchG; § 137 ASVG; § 12 Abs 3 BildschirmarbeitsvO
Der OGH erörtert, dass der Dienstgeber im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes zur Finanzierung einer Bildschirmbrille des Dienstnehmers verpflichtet ist; diese Verpflichtung geht der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung vor.