§ 1151 ABGB
Der gemeinsame Betrieb eines Würstelstandes hat keine Begründung eines Arbeitsvertrages zur Folge.
OGH 06.09.2000, 9 ObA 161/00t
§ 1151 ABGB
Der gemeinsame Betrieb eines Würstelstandes hat keine Begründung eines Arbeitsvertrages zur Folge.
OGH 06.09.2000, 9 ObA 161/00t