Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Rahmenbedingungen für die Konsumation unverbrauchter Urlaubsansprüche aus mehreren Urlaubsjahren. Dabei nimmt er zur Ableitung einer gesetzlichen Tilgungsanordnung aus § 1416 ABGB Stellung und weist darauf hin, dass der Arbeitgeber legitimiert ist, einseitig zu bestimmen, welcher Urlaubsanspruch erfüllt werden soll. Die Unterlassung eines Widerspruchs durch den Arbeitnehmer kann die Verjährung älterer Urlaubsansprüche zur Folge haben.