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Frauen und (werdende) Mütter

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2001, 133 Heft 4 v. 1.4.2001

§ 3 Abs 1 MSchG; § 15e Abs 2 MSchG

Das Vorliegen eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 3 und 5 MSchG schließt die Inanspruchnahme des Karenzurlaubs aus. Zeiträume mit Beschäftigungsverboten sind bei der Beurteilung der zeitlichen Anspruchsvoraussetzungen der Abfertigung einzubeziehen.

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