§ 82 lit e GewO
Der OGH prüft, unter welchen Voraussetzungen Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers dessen Entlassung rechtfertigen und nimmt zur Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum nächsten Kündigungstermin Stellung.
OGH 31.05.2000, 9 ObA 19/00k