§ 3 AVRAG; § 6 Abs 1 AVRAG
Der OGH erläutert, dass die Auslagerung der Malerarbeiten aus einer Malerei- und Bau-GmbH als Betriebsteilübergang zu qualifizieren ist und fügt hinzu, dass auch eine Wiedereinstellungszusage unter die "Verpflichtungen aus einem Arbeitsverhältnis " nach § 6 abs 1 AVRAG zu subsumieren ist.