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Verjährung und Verfall von Ansprüchen

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2001, 103 - 104 Heft 3 v. 1.3.2001

§ 1431 ABGB; § 1486 Z 5 ABGB; § 1489 ABGB

Für die Rückforderung irrtümlich geleisteter überhöhter Gehaltszahlungen ist die dreijährige Verjährungsfrist maßgeblich; ist die überhöhte Gehaltszahlung auf eine Betrugshandlung des Arbeitnehmers zurückzuführen, gelangt die 30-jährige Verjährungsfirst zur Anwendung.

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