§ 90 ASVG
Ein Krankengeldbezug aus einem aktuellen Arbeitsverhältnis hat nicht das Ruhen der Invaliditätspension aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis zur Folge.
OGH 24.04.2001, 10 ObS 330/00b
§ 90 ASVG
Ein Krankengeldbezug aus einem aktuellen Arbeitsverhältnis hat nicht das Ruhen der Invaliditätspension aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis zur Folge.
OGH 24.04.2001, 10 ObS 330/00b