§ 73 Abs 1 ARbVG; § 36 Abs 1 ArbVG; § 105 Abs 3 ArbVG; ܧ 6 Abs 2 AÜG; ܧ 14 AÜG; § 53 Abs 1 Z 3 ArbVG; § 36 ArbVG; § 73 Abs 2 ArbVG
Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass eine überlassene Arbeitskraft sowohl der Belegschaft des Arbeitskräfteüberlassers als auch der Beschäftigten des Beschäftigerunternehmens zugerechnet werden muss und prüft, ob daraus auch eine zweimalige Abfuhrpflicht bezüglich einer Betriebsratsumlage abgeleitet werden kann.