SR"G 2000; § 587 Abs 4 ASVG; Art 7 RL 79/7/EWG
Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser in Anlehnung an den EuGH ausführte, dass Frauen und Männern die Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension im selben Alter möglich sein muss. Die gesetzliche Übergangsbestimmung, die weiterhin ein unterschiedliches Anfallsalter für Männer und Frauen vorsah, wurde somit ausdrücklich abgelehnt.