§ 148 Z 3 ASVG; § 27 Abs 1 KAG; § 133 ASVG; § 135 Abs 1 ASVG
Der OGH erläutert, dass vorsorgliche Eigenblutspenden des Patienten im Zuge der Vorbereitung einer Operation nicht als Maßnahme der Krankenbehandlung qualifiziert werden könne. Sofern die Eigenblutspende aber im Krankenhaus, in dem auch die Operation stattfindet, erfolge, sei sie der Anstaltspflege zuzurechen und vom Pflegegebührenersatz gedeckt.