Zusammenfassung: Der Autor informiert über die geplante Aufhebung der obligatorischen Beitragsparität bis zu einem Betrag von 1.000 im Betriebspensionsgesetz.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 4 BPG
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Zusammenfassung: Der Autor informiert über die geplante Aufhebung der obligatorischen Beitragsparität bis zu einem Betrag von 1.000 im Betriebspensionsgesetz.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 4 BPG
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