§ 23 Abs 1 AngG; § 1 Abs 4a IESG
Eine arbeitsverträgliche Bestimmung über die Anrechnung von Vordienstzeiten, die die Vorgaben des § 23 Abs 1 AngG nicht erfüllt, kann keine Anhebung des Abfertigungsanspruchs zum Nachteil des Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds zur Folge haben.
OGH 22.02.2001, 8 ObS 22/01w