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OGH 16.02.2000, 9 ObA 325/99f

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2000, 332 Heft 9 v. 1.9.2000

§ 1152 ABGB; § 863 ABGB

Ein rechtswidriges Verhalten eines Organ des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers kann zwar an sich nicht die Begründung einer betrieblichen Übung zur Folge haben, im Fall eines betriebsübergangsbedingten Dienstgeberwechsels dürfen die Arbeitnehmer aber berechtigterweise auf die langjährige Übung (im konkreten Fall regelmäßige Mehrvergütungen in der Vorweihnachtszeit) vertrauen.

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