Zusammenfassung: Der Autor prüft, ob ein Arbeitnehmer, der aufgrund eines Streiks bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben an der Verrichtung seiner Arbeitsleistung gehindert wird bzw verspätet am Arbeitsplatz erscheint, einen Entgeltfortzahlungsanspruch geltend machen kann. Dabei weist er nach, dass sich die Rechtslage je nach Rechtsposition des Beschäftigten als Angestellter, Arbeiter oder Lehrling und je nach Reichweite des Streiks unterschiedlich gestaltet.