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VwGH 22.12.1999, 94/08/0289

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2000, 325 Heft 9 v. 1.9.2000

§ 25 Abs 1 GSVG; § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988

Der VwGH erläutert, dass für die Bestimmung der Beitragsgrundlage nach § 25 Abs 1 GSVG die einkommensteuerlich relevanten Einkünfte zugrundezulegen ist und fügt hinzu, dass auch ein Übergangsgewinn unter den Einkünftebegriff zu subsumieren ist. Für den Vwgh ergibt sich kein Zweifel an der Verfassungskonformität des § 25 Abs 1 GSVG.

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