§ 1014 ABGB
Der OGH prüft, ob die Einstellung der strafgerichtlichen Verfolgung eines Geschäftsführers und die Auferlegung von Schadenersatzpflichten dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen sind oder aber ein berufstypisches, vom Anwendungsbereich des § 1014 ABGB erfasstes Berufsrisiko eines Geschäftsführers darstellen .