§ 6 AVRAG; § 1 IESG
Forderungsrechte gegen den Betriebsveräußerer sind nach einem konkursbedingten Betriebsübergang nicht vom Geltungsbereich des IESG erfasst.
OGH 27.01.2000, 8 ObS 219/99k
§ 6 AVRAG; § 1 IESG
Forderungsrechte gegen den Betriebsveräußerer sind nach einem konkursbedingten Betriebsübergang nicht vom Geltungsbereich des IESG erfasst.
OGH 27.01.2000, 8 ObS 219/99k