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Anzeigenpflicht bei Leistungen aus der Sozialversicherung

Arbeitsrecht - SozialrechtJudikaturASoK 2000, 195 Heft 6 v. 1.6.2000

§ 50 Abs 1 AlVG

Bei Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung muss die Aufnahme jedes, selbst des vermeintlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses dem AMS angezeigt werden.

VwGH 20.10.1999, 97/08/0522

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