§ 135 ASVG; § 338 Abs 2a ASVG
Der Abschluss von Einzelverträgen über die Magnetresonanzuntersuchung mit niedergelassenen "rzten ist ebenso rechtsungültig wie eine Erfassung dieser Leistung im Gesamtvertrag, da die Erbringung dieser Sachleistung nur auf Basis von Verträgen erfolgen kann, die mit dem Großgeräteplan in Einklang stehen.