§ 35 EO; § 78 Abs 1 EStG; § 58 Abs 2 ASVG
Die säumige bzw unvollständige Begleichung einer Nettoforderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber erfordert die Vorlage eines Nachweises bezüglich der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer.
OGH 15.03.2000, 9 ObA 18/00p