Art 14 des Vertrages vom 16.Dezember 1954 zwischen der Rep Österreich und der föderativen Volksrepublik Jugoslawien; Art 6 MRK
Die fehlende Übersetzung eines ins Ausland zugestellten Schriftstücks widerspricht dem Grundsatz auf rechtliches Gehör und entfaltet keine Rechtsgültigkeit.