IO: § 2, § 114
VwGH 23. 4. 2026, Ro 2023/08/0002
Über das Vermögen der P GmbH wurde das Konkursverfahren eröffnet und der Revisionswerber als Masseverwalter bestellt. Dieser beantragte bei der Österreichischen Gesundheitskasse die elektronische Einsicht in das Beitragskonto der Gesellschaft für den Zeitraum eines Jahres vor der Konkurseröffnung, um sich "umfassend Kenntnis über das Vermögen der Schuldnerin zu verschaffen". Die ÖGK wies den Antrag als unzulässig zurück. Gegen diese Entscheidung erhob der Masseverwalter Beschwerde. Noch während des Rechtsmittelverfahrens wurde der Konkurs aufgehoben, der Beschluss erwuchs in Rechtskraft. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Zurückweisung des Antrags.

