Unternehmen der "Gig Economy", die App- bzw Plattform-basierte "On-demand"-Dienstleistungen anbieten, wie etwa Liefer-, Fahr-, Kurier- oder IT-Dienstleister, organisieren ihre Arbeit idR dezentral über geografische Einheiten. Der Beitrag erläutert jüngst entschiedene arbeitsgerichtliche Fälle in Deutschland und versucht, die Auswirkungen eines "Dienstverhältnisses ohne Betriebsstätte" - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - auch für Österreich zu erfassen. Ein Ausblick auf die Richtlinie (EU) 2024/2831 vom 23. 10. 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (Plattformarbeits-RL), die bis 2. 12. 2026 umzusetzen ist, rundet die arbeitsrechtliche Skizze ab.

