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Service-Entgelt - Einhebung und Rückerstattung

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 7011/4/2026 Heft 7011 v. 12.8.2026

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger hat neue Richtlinien über die Einhebung und die Rückerstattung des Service-Entgelts (RERS 2026) veröffentlicht, die mit 1. 11. 2026 in Kraft treten. Neu ist ua eine Regelung zur Einhebung des Service-Entgelts bei Pensionsbeziehern, weiters ist nunmehr vorgesehen, dass die Rückerstattung ausschließlich durch die ÖGK erfolgt. Die neue Richtlinie ist über den Kurzlink https://tinyurl.com/RERS-2026 abrufbar.

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