Der Dachverband der Sozialversicherungsträger hat neue Richtlinien über die Einhebung und die Rückerstattung des Service-Entgelts (RERS 2026) veröffentlicht, die mit 1. 11. 2026 in Kraft treten. Neu ist ua eine Regelung zur Einhebung des Service-Entgelts bei Pensionsbeziehern, weiters ist nunmehr vorgesehen, dass die Rückerstattung ausschließlich durch die ÖGK erfolgt. Die neue Richtlinie ist über den Kurzlink https://tinyurl.com/RERS-2026 abrufbar.

