Ein aktueller Ministerialentwurf sieht eine Überarbeitung der Prüfungsbestimmungen für die Berufe Buchhalter, Personalverrechner und Bilanzbuchhalter vor. Es soll für die Fachprüfungen ein modularer Aufbau vorgesehen werden, wobei jedes Modul als Einzelprüfung abgelegt werden kann. Die Reihenfolge der Absolvierung der Module und die Fachprüfungsstelle sollen frei gewählt werden können. Dies soll einen flexiblen und schrittweisen Erwerb der Berechtigungen für diese Berufsgruppen ermöglichen. Je nach angestrebtem Abschluss sollen dafür spezifische Fachmodule absolviert und die jeweils erforderlichen Praxisjahre nachgewiesen werden. Außerdem sollen schriftliche Prüfungen künftig digital und ortsunabhängig abgelegt werden können. (Ministerialentwurf 17. 7. 2026, 128/ME NR 28. GP ; Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)

