vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Krank im Auslandsurlaub

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 7009/2/2026 Heft 7009 v. 29.7.2026

Erkrankt man während eines Urlaubes im Ausland, besteht meist Krankenversicherungsschutz. Ob die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gültig ist oder ein Urlaubskrankenschein benötigt wird, darüber informiert das Magazin DGservice Nr 2/Juni 2026. Die EKVK (blaue Rückseite der e-card) gilt in den EU-/EWR-Staaten, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, in der Schweiz, Serbien sowie im Vereinigten Königreich. Personen, die keine EKVK auf der Rückseite der e-card haben, können bei der ÖGK eine Bescheinigung als provisorischen Ersatz für die EKVK beantragen. In Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien muss beim ausländischen Krankenversicherungsträger ein dort gültiger Behandlungsschein beantragt und dazu die EKVK vorgelegt werden. In der Türkei können mit dem Urlaubskrankenschein (A/TR-3) dringend medizinisch notwendige Leistungen in Anspruch genommen werden. Versicherte mit ID Austria können Urlaubskrankenscheine oder Bescheinigungen als provisorischen Ersatz für die EKVK online auf der Website der ÖGK oder über die Meine ÖGK-App selbst erstellen. Ansonsten ist der Urlaubskrankenschein beim Dienstgeber zu besorgen. Personen, die in keinem Dienstverhältnis stehen, erhalten ihn bei der ÖGK. Weitere Infos siehe unter dem Direktlink: https://tinyurl.com/DGservice-Nr-2-2026

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte