Der Beitrag befasst sich mit der abgabenrechtlichen Behandlung von Gefahrenzulagen für fliegendes Personal, das während der gesamten Flugzeiten einer erhöhten ionisierenden kosmischen Strahlung ausgesetzt ist. Die Allgemeine Strahlenschutzverordnung schützt strahlenexponierte Arbeitskräfte und enthält spezielle Sicherheitsvorkehrungen für fliegendes Personal. Die Gefahrenquelle einer solchen Strahlenbelastung und die Einbeziehung der Arbeitnehmer in einen speziellen Arbeitnehmerschutz kann abgabenrechtlich nicht ausgeblendet werden und Gefahrenzulagen sind daher nach § 68 EStG steuerrechtlich, jedoch nicht sozialversicherungsrechtlich begünstigt.

